Page 42 - Nachhaltigkeitsbericht 2016
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während der Schwangerschaften ihren Be- ruf mit einigen wenigen Einschränkungen sehr gut ausüben. Sie haben ihre Erfah- rungen bei der Erarbeitung des Sicher- heitsdokumentes für werdende Mütter, das wir im Rahmen des Managementsystems aktualisiert haben, eingebracht. Die- ses gibt Aufschluss darüber, welche Arbeiten unter welchen Einschränkungen von Schwangeren durchgeführt werden dürfen – soweit keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen vorliegen – und wel- che nicht. Die Regelung sieht vor, dass das Sicherheitsdokument mit jeder werden- den Mutter besprochen wird und an ihren Arbeitsplatz und ihr Be nden angepasst wird.
Auf Druck der Arbeitsinspektorate mussten aber alle Tätigkeiten, die mit Ruß in Zusam- menhang stehen könnten, für schwangere Frauen verboten werden. Dies deshalb, weil die Inspektoren Ruß trotz ihrer eige- nen oben beschriebenen Messergebnisse – die belegen, dass die PAK-Werte im Ruß nur ein Zwanzigstel des gesundheitschäd- lichen Grenzwerte ausmachen – nach wie vor als Arbeitsstoff einstufen, der zu Be- rufskrankheiten führen kann.
Laut dem Abschlussbericht der Steiri- schen Arbeitsinspektionen, die 2014 und 2015 alle steirischen Rfk-Betriebe kontrol- liert haben, gehen folgende verbotene und erlaubte Tätigkeiten hervor:
Erlaubte Tätigkeiten:
→ Abgasmessungen im Verbindungsstück
→ Betriebsdichtheitsprüfungen
→ Aufsichts– oder Hilfsarbeiten beim Rauchfangausschlagen
→ Wartung und Lagerung von Werkzeugen (nicht rußig)
Nicht erlaubte Tätigkeiten:
→ Kehren und Reinigen von Feuerungsanlagen
→ Dacharbeiten, Arbeiten auf Leitern, Arbeiten auf außen besteigbaren Fängen
→ Beschliefen von Fängen
→ Kein Umfüllen von schweren Gebinden
Da das Kehren und Reinigen von Feue- rungsanlagen den Großteil der Arbeiten des Berufsbildes ausmachen, führt die- ses Verbot durch die Arbeitsinspektorate unweigerlich dazu, dass eine werdende Mutter ihren Beruf als Rauchfangkehrerin sofort nach Bekanntwerden der Schwan- gerschaft nicht mehr ausführen darf. Da auch im Rauchfangkehrergewerbe ein eklatanter Mangel an Fachkräften vor- herrscht und somit nur schwer schneller Ersatz gefunden werden kann, reißt dieses Verbot eine große Lücke in die meistens aus 4 bis 5 MitarbeiterInnen bestehenden Betriebe und stellt so deren Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen vor fast unbewäl- tigbare Probleme. Dazu kommt, dass der volle Lohn von den Arbeitgebern getragen werden muss, womit die Betriebe teilweise vor Existenzprobleme gestellt werden.
Es wäre daher nur zu verständlich, dass die Geschäftsführer und Geschäftsführerin- nen immer weniger Mädchen als Lehrlinge ausbilden und immer weniger Gesellinnen einstellen, was zu einem Aussterben des Berufs für Frauen führen würde. Wie sich aber in obiger Statistik zeigt, ist der An- teil der Damen erfreulicherweise bei den Gesellen in VZÄ seit Erscheinen des letz- ten Nachhaltigkeitsberichtes von 7,5 % auf 8,5 % und bei den Lehrlingen in VZÄ sogar von 7,1 % auf 11,9 % gestiegen.
Dies ist vielleicht darauf zurückzuführen, dass der Bundesverband der österreichi- schen Rauchfangkehrer und auch die Um- welt- und Qualitätsbeauftragten nicht nur im letzten Nachhaltigkeitsbericht, sondern auch bei fast jedem Workshop auf den bis 2013 laufend sinkenden Anteil der Gesel- linnen und weiblichen Lehrlinge hinge- wiesen haben und sich die männlichen Kollegen solidarisch mit dem weiblichen Geschlecht gezeigt haben.


































































































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