Page 12 - Nachhaltigkeitsbericht 2012
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Kapitel 6
Die Aufgaben der Rauchfangkehrer im Wandel der Zeit
Die Zunft des Rauchfangkehrers gibt es seit rund 300 Jahren. Natürlich wurden auch davor Rauchfänge, Abgasanlagen und Feuerstätten gereinigt. Aufgrund des Wandels in der Bau- weise von Häusern, Fängen und Öfen und vor allem wegen der Gefahr und Angst vor einer Feuersbrunst wurde der Einsatz von Fachkräf- ten erforderlich. Die ersten Regelungen und Voraussetzungen zur Ausübung des Handwerks entstanden. Gleichzeitig entstanden auch die ersten Feuerordnungen, welche die regelmäßige Reinigung, eine vierteljährliche Feuerbeschau und bereits das Verbot der Einmauerung von Holzteilen in Rauchfänge beinhaltete (Leopol- dinische Feuerordnung 1688). Mit dem Wandel der Zeit und der Weiterentwicklung der Technik änderten sich die Anforderungen an den Rauch- fangkehrer. So entwickelte er sich zum Fach- mann auf dem Gebiet der Reinigung und Über- prüfung von Abgasanlagen, Einzelfeuerstätten und vollautomatisierten Feuerungsanlagen. Bis heute handelt es sich beim Rauchfangkehrer- gewerbe um ein reglementiertes Gewerbe. Das bedeutet, dass ein Befähigungsnachweis mittels
6.1 Der gesetzliche Auftrag
Im Rahmen ihrer Gewerbeberechtigungen leisten die Rauchfangkehrerbetriebe laut ihrer jeweiligen Landesgesetzgebung die unten dar- gestellten Tätigkeiten sowohl für private Haus- halte als auch für gewerbliche Betriebe. Sowohl der gesetzliche Auftrag als auch die Häu gkeit
Meisterprüfung erforderlich ist, um ein Rauch- fangkehrergewerbe anzumelden. Das sichert ei- nen hohen Qualitätsstandard in den Betrieben.
Durch die Reinigungs- und Überprüfungsarbei- ten unterstützten wir Rauchfangkehrer
• einen sicheren Betrieb Ihrer Anlage zu
gewähren,
• dadurch mögliche Brände und damit ver-
bundene Sachschäden zu verhindern und
• Menschenleben zu schützen.
• den Brennstoffverbrauch zu optimieren um • Geld und unnötige Emissionen zu sparen
und somit
• die Umwelt zu schützen.
Ein moderner Rauchfangkehrer ist jedoch nicht nur Fachmann für die Reinigung und Über- prüfung von Feuerungsanlagen. Er berät Sie auch zu den Themen
• vorbeugender und abwehrender Brandschutz • Energiesparmaßnahmen
• Heizungstausch bzw. Fangsanierung
• richtiges Heizen bzw. bei Heizproblemen
der Erbringung der einzelnen Tätigkeiten sind von Bundesland zu Bundesland verschieden, da sie vom Gesetzgeber auf die geographischen Unterschiede und damit verbundenen Heizver- halten der Regionen abgestimmt sind.
KÜF
KÜFA
PEP
B
MM
KF
PÜF
VLM G12
FPB
Bgld
x
x
x
x
OÖ
x
x
x
x
x
x
NÖ
x
x
x
x
Stmk
x
x
x
x
x
x
x
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* Die Abkürzungen sind in der folgenden Langdarstellung angeführt
6.1.1 Burgenland
• KÜF: • PEP: • B:
• MM:
Kehren und Überprüfen der Fänge
Periodische „Einsichtnahme Prüfbuch“
Befundung (Kaminbefund auf Betriebssicherheit und Betriebsdichte) Mängelmeldung
Relevante Gesetze: Burgenländisches Kehrgesetz (Bgld. KG), burgenländisches Luftreinhalte-, Heizungsanagen und Klimaanlagengesetz (LHK-G), Feuerbeschauordnung (FBO), Bau Gesetz (BauG)


































































































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