Page 20 - Nachhaltigkeitsbericht 2016
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Bgl. NÖ OÖ Sbg. Stmk. Wien
Der gesetzliche Auftrag
Im Rahmen der Gewerbeberechtigun- gen leisten die öffentlich zugelassenen Rauchfangkehrer laut ihrer jeweiligen Landesgesetzgebung die unten dargestell- ten sicherheitsrelevanten Tätigkeiten für private Haushalte und für gewerbliche Betriebe. Sowohl der gesetzliche Auftrag
als auch die Häu gkeit der Erbringung der einzelnen Tätigkeiten sind von Bundes- land zu Bundesland verschieden, da sie vom Gesetzgeber auf die geographischen Unterschiede der Regionen und das da- mit verbundene Heizverhalten abgestimmt sind.
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B
MM
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VLN G12
FPB
Ü
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KÜF
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KÜFA
PEP
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KF
PÜF
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PÜEF
*Die Abkürzungen sind in der folgenden Langdarstellung angeführt.
Burgenland
→ KÜF: Überprüfen und Kehren der Abgasanlage
→ PEP: Periodische „Einsichtnahme Prüfbuch“
→ B: Befundung (Kaminbefund auf Betriebssicherheit und Betriebsdichte)
→ MM: Mängelmeldung
Relevante Gesetze:
Burgenländisches Kehrgesetz (Bgld. KG), Burgenländisches Luftreinhalte-, Heizungsanlagen und Klimaanlagengesetz (LHK-G), Feuerbeschauordnung (FBO), Bau Gesetz (BauG)
Oberösterreich
→ KÜF: Überprüfen und Kehren der Abgasanlage
→ PEP: Periodische „Einsichtnahme Prüfbuch“
→ B: Befundung (Kaminbefund auf Betriebssicherheit und Betriebsdichte)
→ MM: Mängelmeldung
Relevante Gesetze:
Oberösterreichisches Luftreinhalte- und Energiegesetz (OÖ Luftreinhalte- und Energiegesetz), Messverfahren für Verbrennungsluftzuführung – Messtech- nische Nachweise zur ausreichenden Verbrennungsluftzuführung für Gasfeuer- stätten der Bauart B (ÖVGW G12)
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