Page 19 - Nachhaltigkeitsbericht 2016
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KAPITEL
Die Aufgaben des öffentlich 5 zugelassenen Rauchfangkehrers
Gesetzliche Grundlagen
Gemäß § 125 Abs. 6 GewO ist der öffentlich zugelassene Rauchfangkehrer verp ichtet, seine Kunden zu informieren, welche Tätig- keiten er aufgrund landesrechtlicher Vor- schriften vornehmen muss sowie welche Arbeiten nur ihm vorbehalten sind.
Landesgesetze übertragen den öffentlich zugelassenen Rauchfangkehrern sicher- heitsrelevante Aufgaben, z. B. die regel- mäßige Überprüfung von Feuerungs- und Abgasanlagen, die Mitwirkung in Bau- verfahren sowie die Mitwirkung bei der Vollziehung von Luftreinhaltegesetzen (z.B. Befundung, Mängelmeldung). Diese Aufgaben sind insbesondere im Bereich der örtlichen Feuerpolizei, als Maßnahmen der Reinhaltung von Gebäuden und Besei- tigung von Verunreinigungen, aber auch im Bereich der örtlichen Gesundheitspolizei zur Abwehr von Gefahren, die der menschli- chen Gesundheit drohen, angesiedelt.
Erläuterungen
Der öffentlich zugelassene Rauchfangkeh- rer dient bei der Durchführung von sicher- heitsrelevanten Aufgaben wesentlichen öffentlichen Interessen, insbesondere dem Schutz der Gesundheit und von Leib und Leben. Betroffen von einer allfälligen Ge- fährdung sind nicht nur die Benutzer des Objektes, sondern auch die Benutzer der Nachbarobjekte sowie die bei einem allfäl- ligen Brand befassten Einsatzkräfte.
Insbesondere die Einschränkung auf Kehrgebiete dient, zur einfacheren Kon- taktaufnahme mit den Kunden und durch die erleichterte Rechtsverfolgung, der Gefahrenabwehr. Sie bietet auch besse- re Kontrollmöglichkeiten und erleichtert die Zusammenarbeit mit den Behörden. Gleichzeitig werden als positiver Nebenef- fekt die durch EU-Richtlinien als zwingende Gründe des Allgemeininteresses veranker- ten Ziele des Immissionsschutzes der Luft und der Energieef zienz von Gebäuden verfolgt.
Oberstes Ziel des öffentlich zugelassenen Rauchfangkehrers ist es, Maßnahmen zu setzen, um den Schutz und die Sicherheit der Menschen in den Haushalten des ihm zugewiesenen Kehrgebietes zu gewähr- leisten. Hierbei geht es unter anderem um vorbeugenden Brandschutz, Maßnahmen zur Steigerung der Energieef zienz und um sicherheitsrelevante Tätigkeiten.
Aufgaben des öffentlich zuge- lassene Rauchfangkehrers
Er erledigt im Sinne der persönlichen Sicherheit seiner Kunden an deren Wohn- sitz alle sicherheitsrelevanten Aufgaben, welche dem öffentlich zugelassenen Rauch- fangkehrer vorbehalten sind.
Sicherheitsrelevante Aufgaben und Tätigkeiten
Der öffentlich zugelassene Rauchfangkeh- rer hat die Aufgabe der Durchführung der feuerpolizeilichen Beschau, die Abgas- führungen, Feuerstätten und Luftschäch- te zu überprüfen und zur unmittelbaren Gefahrenabwehr zu kehren sowie etwai- ges Gefährdungspotential aufzuzeigen und wenn möglich zu beseitigen, insoweit er durch landesrechtliche Vorschriften ver- p ichtet wird.
Gesetzliche Beauftragung
Sicherheitsrelevante Aufgaben und Tätigkeiten dürfen nur jene Rauchfang- kehrermeisterbetriebe erledigen, die im Zuge ihrer Gewerbeberechtigung mit der Durchführung von sicherheits- relevanten Tätigkeiten im entsprechen- den Kehrgebiet beauftragt sind. Nur diese Betriebe sind dazu berechtigt, die Bezeichnung öffentlich zugelassener Rauchfangkehrer zu führen.
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